Unten sehen Sie eine Musterrechnung der Stadtwerke Achim. Bewegen Sie die Maus über die rot hervorgehobenen Textstellen, um mehr über die zugehörigen Begriffe zu erfahren.
In dem Rechnungsnettobetrag ist das Netzentgelt in Höhe von 36,19 € enthalten. Dieser Betrag enhält das Entgelt für die Netznutzng für die Messung und Abrechnung, die Konzessionsabgabe und die Umlage nach dem KWK-Gesetz.
Stadtwerke Achim AG, Achim: Kennzeichnung der Stromlieferung 2006
Stromkennzeichnung gemäß §42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07. Juli 2005
Angaben auf der Basis vorläufiger Daten für das Wirtschaftsjahr 2006
Gesamt- Stromlieferung des Unternehmens
Zum Vergleich: Stromerzeugung in Deutschland ¹
Energieträgermix
Kernkraft
39%
29%
fossile und sonstige Energieträger ²
42%
59%
Erneuerbare Energien ³
19%
12%
Umweltauswirkungen
CO2-Emissionen
349 g/kWh
520g/kWh
Radioaktiver Abfall
0,001 g/kWh
0,001 g/kWh
Zusatzinformation: 13% unserer Stromlieferung ist in umweltfreundlicher Koppelproduktion von Strom und Wärme erzeugt worden. ¹ allgemeine Versorgung und private Einspeiser
² z.B. Steinkohle, Braunkohle, Erdgas
³ z.B. Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie
Weiterführende Infomationen erhalten Sie im Internet unter
www.stadtwerke-achim.de/leistungen/strom.html oder bei Stadtwerke Achim AG, Gaswerkstr. 7, 28832 Achim
Stand der Information: 15.12.2007
Hier finden Sie den Rechnungsbetrag. Er setzt sich aus den Jahreskosten für Strom und Gas,
Ihren geleisteten Vorauszahlungen und möglicherweise noch bestehenden offenen Forderungen zusammen.
Hier finden Sie die Bankverbindung sowie den Fälligkeitstermin.
Bitte überprüfen Sie die Richtigkeit dieser Angaben und teilen Sie uns Änderungen
oder Unstimmigkeiten mit.
Auf Grundlage dieser Rechnung haben wir die Höhe Ihrer Abschläge neu errechnet und Fälligkeiten festgelegt.
Erwarten Sie eine Änderung Ihres Nutzungsverhaltens, etwa durch eine Verkleinerung oder Vergrößerung Ihres Haushaltes,
können die Abschläge auf Wunsch auch angepasst werden. Sprechen Sie uns an!
Für unsere Lieferungen bis zur nächsten Abrechnung sind monatliche Abschläge, jeweils im Nachhinein, fällig. Diese sind so bemessen, dass sich bei unverändertem Verbrauchsverhalten in etwa der gleiche Betrag als Restbetrag bei der nächsten Rechnung ergibt.
Bei der Berechnung des Strompreises wird unterschieden zwischen Wirkarbeit Hochtarifzeit (HT),
dem allgemeinen Tarif, und Wirkarbeit Niedrigtarif (NT). Letzterer gilt vor allem für Nachtspeicherkunden, die mit Strom heizen.
Üblicherweise wird der Stromverbrauch durch Ablesung des Zählers ermittelt:
Sei es von Ihnen selbst oder den Mitarbeitern des zuständigen Netzbetreibers.
Bei Tarif- oder Steueränderungen ist aber nicht immer eine Ablesung möglich,
dann wird der Verbrauch per Hochrechnung System rechnerisch ermittelt. In die Formel fließen
statistische Mittelwerte ein, die beispielsweise die saisonalen Schwankungen im Stromverbrauch
zwischen den kalten und warmen Jahreszeiten berücksichtigen.
Üblicherweise wird der Stromverbrauch durch Ablesung des Zählers ermittelt:
Sei es von Ihnen selbst oder den Mitarbeitern des zuständigen Netzbetreibers.
Bei Tarif- oder Steueränderungen ist aber nicht immer eine Ablesung möglich,
dann wird der Verbrauch per Hochrechnung System rechnerisch ermittelt. In die Formel fließen
statistische Mittelwerte ein, die beispielsweise die saisonalen Schwankungen im Gasverbrauch
zwischen den kalten und warmen Jahreszeiten berücksichtigen.
Nicht alle Zähler messen den vollständigen Verbrauch, deshalb findet sich auf Ihrer Rechnung ein Zählerfaktor.
Er gibt an, mit welcher Zahl der Zählerwert multipliziert werden muss, um auf die tatsächliche Berechnungsgrundlage zu kommen.
In aller Regel beträgt der Zählerfaktor 1.
Brennwertfaktor:
Der Brennwertfaktor ist Grundlage für die Umrechnung Ihres Gasverbrauches von Kubikmetern in Kilowattstunden.
Der Wärmeinhalt (Brennwert) des Naturproduktes Erdgas schwankt je nach Lieferant, Gasqualität, Luftdruck und
Temperatur und wird nach feststehenden Regeln regelmäßig neu ermittelt. Der Brennwert gibt an, wie viele Kilowattstunden
Wärme frei werden, wenn ein Kubikmeter Gas vollständig verbrennt.
Hier finden Sie den Gesamtverbrauch Ihres Haushaltes in der betreffenden Abrechnungsperiode
und zum Vergleich den Wert aus dem Vorjahr. Leichte Schwankungen sind normal. Sollten sich die Werte
aber erheblich unterscheiden, ohne dass sich Ihr Nutzungsverhalten verändert hat, sollten Sie Ihre
Elektroanlagen oder Geräte überprüfen lassen.
Der Grundpreis ist der "Verrechnungspreis" Ihres Stromversorgungsvertrages. Er wird in Euro pro Jahr angegeben und bei abweichenden Abrechnungszeiträumen anteilig berechnet.
Der Mess- und Grundpreis ist der "Verrechnungspreis" Ihres Gasversorgungsvertrages.
Er wird in Euro pro Jahr angegeben und bei abweichenden Abrechnungszeiträumen anteilig berechnet.
Energieversorger sind verpflichtet, Ihre Kunden über die Herkunft des von Ihnen produzierten
und vertriebenen Stroms zu informieren sowie über die Umweltauswirkungen, wie Kohledioxid-Ausstoß
und das Aufkommen an radioaktivem Abfalls zu informieren.
Im Arbeits- und Grundpreis für Strom sind 19 Prozent Umsatz-/Mehrwertsteuer enthalten.
Ein Teil der Kostensteigerungen für Energie gehen auf die Umsatzsteuererhöhung von 16 auf 19 Prozent Anfang 2007 zurück.
Rechnungsempfänger Die Rechnungsadresse kann von der Abnahmestelle und in Einzelfällen auch vom
Vertragspartner abweichen - etwa bei Vermietern mit mehreren Objekten.
Rechnungsnummer Neben der Kundennummer macht uns die Angabe der Rechnungsnummer die Bearbeitung von Rückfragen leichter.
Kontakt Der Rechnungsempfänger kann von der Adresse des Vertragspartners oder der Verbrauchsstelle abweichen.
Kundennummer / Rechnungseinheit Bitte halten Sie bei Rückfragen Ihre Kundennummer/Rechnungseinheit bereit. So können wir Ihnen am schnellsten helfen.
Rechnungsnummer Hier befindet sich die von uns intern verwaltete Rechnungsnummer. Diese sollte ebenfalls bei Rückfragen mit angegeben werden.
Verbrauchsstelle Hier sind die Vertragspartner und der "Standort" der betreffenden Zähler genannt.
Forderungen / Guthaben Hier finden Sie den Rechnungsbetrag. Er setzt sich aus den Jahreskosten für Strom und Gas,
Ihren geleisteten Vorauszahlungen und möglicherweise noch bestehenden offenen Forderungen zusammen.
Abschlagsbeträge Auf Grundlage dieser Rechnung haben wir die Höhe Ihrer Abschläge neu errechnet und Fälligkeiten festgelegt.
Erwarten Sie eine Änderung Ihres Nutzungsverhaltens, etwa durch eine Verkleinerung oder Vergrößerung Ihres Haushaltes,
können die Abschläge auf Wunsch auch angepasst werden. Sprechen Sie uns an!
Zahlungsweise Hier finden Sie die Bankverbindung, die wir für Guthaben und Rechnungsbetrag nutzen werden,
sowie den Fälligkeitstermin. Bitte überprüfen Sie die Richtigkeit dieser Angaben und teilen Sie uns Änderungen
oder Unstimmigkeiten mit. So vermeiden Sie unnötige Kosten
Messart Strom Bei der Berechnung des Strompreises wird unterschieden zwischen Wirkarbeit Hochtarifzeit (HT),
dem allgemeinen Tarif, und Wirkarbeit Niedrigtarif (NT). Letzterer gilt vor allem für Nachtspeicherkunden, die mit Strom heizen.
Messart Gas Ihr Gasverbrauch wird in Kubikmetern (CBM oder m³) gemessen.
Allerdings ist der Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) Grundlage der Preisbildung.
Ablesekennzeichen Üblicherweise wird der Stromverbrauch durch Ablesung des Zählers ermittelt:
Sei es von Ihnen selbst oder den Mitarbeitern des zuständigen Netzbetreibers.
Bei Tarif- oder Steueränderungen ist aber nicht immer eine Ablesung möglich,
dann wird der Verbrauch per Hochrechnung System rechnerisch ermittelt. In die Formel fließen
statistische Mittelwerte ein, die beispielsweise die saisonalen Schwankungen im Stromverbrauch
zwischen den kalten und warmen Jahreszeiten berücksichtigen.
Zählerfaktor Nicht alle Zähler messen den vollständigen Verbrauch, deshalb findet sich auf Ihrer Rechnung ein Zählerfaktor.
Er gibt an, mit welcher Zahl der Zählerwert multipliziert werden muss, um auf die tatsächliche Berechnungsgrundlage zu kommen.
In aller Regel beträgt der Zählerfaktor 1.
Brennwertfaktor
Der Brennwertfaktor ist Grundlage für die Umrechnung Ihres Gasverbrauches von Kubikmetern in Kilowattstunden.
Der Wärmeinhalt (Brennwert) des Naturproduktes Erdgas schwankt je nach Lieferant, Gasqualität, Luftdruck und
Temperatur und wird nach feststehenden Regeln regelmäßig neu ermittelt. Der Brennwert gibt an, wie viele
Kilowattstunden Wärme frei werden, wenn ein Kubikmeter Gas vollständig verbrennt.
Ablesekennzeichen Üblicherweise wird der Stromverbrauch durch Ablesung des Zählers ermittelt:
Sei es von Ihnen selbst oder den Mitarbeitern des zuständigen Netzbetreibers.
Bei Tarif- oder Steueränderungen ist aber nicht immer eine Ablesung möglich, dann wird der Verbrauch per
Hochrechnung System rechnerisch ermittelt. In die Formel fließen statistische Mittelwerte ein,
die beispielsweise die saisonalen Schwankungen im Gasverbrauch zwischen den kalten und warmen Jahreszeiten berücksichtigen.
Gesamtverbrauch Hier finden Sie den Gesamtverbrauch Ihres Haushaltes in der betreffenden Abrechnungsperiode und zum
Vergleich den Wert aus dem Vorjahr. Leichte Schwankungen sind normal. Sollten sich die Werte aber erheblich unterscheiden,
ohne dass sich Ihr Nutzungsverhalten verändert hat, sollten Sie Ihre Elektroanlagen oder Geräte überprüfen lassen.
Verbrauch "letzte Abrechung" Hier sehen Sie den Verbrauch der letzten Abrechnung.
Tarif Hier finden Sie den Tarif, auf dem die vorliegende Rechnung beruht, unabhängig davon,
ob Sie zwischenzeitlich einen anderen Tarif gewählt haben.
Arbeitspreis Der Arbeitspreis ist Ihr Verbrauchspreis: Er wird in Cent je Kilowattstunde angegeben.
Grundpreis Der Grundpreis ist der "Verrechnungspreis" Ihres Stromversorgungsvertrages.
Er wird in Euro pro Jahr angegeben und bei abweichenden Abrechnungszeiträumen anteilig berechnet.
Stromsteuer Pro Kilowattstundenpreis werden 2,05 Cent Stromsteuer abgeführt.
Gesamtbetrag Die Stromkosten Ihres Haushaltes für die gesamte Abrechnungsperiode.
Gesamtbetrag Die Gaskosten Ihres Haushaltes für die gesamte Abrechnungsperiode.
Meß- und Grundpreis Der Mess- und Grundpreis ist der "Verrechnungspreis" Ihres Gasversorgungsvertrages.
Er wird in Euro pro Jahr angegeben und bei abweichenden Abrechnungszeiträumen anteilig berechnet.
Stromherkunft Energieversorger sind verpflichtet, Ihre Kunden über die Herkunft des von Ihnen
produzierten und vertriebenen Stroms zu informieren sowie über die Umweltauswirkungen, wie Kohledioxid-Ausstoß
und das Aufkommen an radioaktivem Abfalls zu informieren.
Energiematrix
Umweltauswirkungen
Umsatzsteuer Im Arbeits- und Grundpreis für Strom sind 19 Prozent Umsatz-/Mehrwertsteuer enthalten.
Ein Teil der Kostensteigerungen für Energie gehen auf die Umsatzsteuererhöhung von 16 auf 19 Prozent Anfang 2007 zurück.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zur Datenverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie unsere allgemeinen Datenschutzhinweise finden Sie hier.
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Die Parameter (Zahlen) in Klammern stehen für Platzhalter die vom System mit dynamische Werten befüllt werden. Diese sollten im Text bestehen bleiben.